Bundesrecht konsolidiert

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Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen Art. 7

Kurztitel

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 254/1983

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

28.04.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

19/16 Berechnung von Fristen

Text

ARTIKEL 7

Dieses Übereinkommen berührt nicht bereits geschlossene oder noch zu schließende zwei- oder mehrseitige Verträge, Übereinkommen oder Vereinbarungen oder die zu ihrer Anwendung erlassenen Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten die in diesem Übereinkommen behandelten Fragen regeln.

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2012

Gesetzesnummer

10000765

Dokumentnummer

NOR12010628

Alte Dokumentnummer

N1198314807S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/254/A7/NOR12010628

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