Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen
Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1983,
Artikel 7
28.04.1983
Dieses Übereinkommen berührt nicht bereits geschlossene oder noch zu schließende zwei- oder mehrseitige Verträge, Übereinkommen oder Vereinbarungen oder die zu ihrer Anwendung erlassenen Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten die in diesem Übereinkommen behandelten Fragen regeln.