„Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe''
Arbeitsstoffe mit giftigen, gesundheitsschädlichen, fibrogenen, ätzenden, reizenden, krebserzeugenden, erbgutverändernden, fruchtschädigenden, radioaktiven, infektiösen, biologisch inerten oder sonstigen Eigenschaften, durch deren Einwirkung sich Berufskrankheiten im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, sonstige Krankheiten oder andere nachteilige Einflüsse auf die Gesundheit ergeben können,