Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia) Art. 1

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1983

Typ

Vertrag – Malaysia

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

19.05.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger und malaysische Staatsangehörige, die einen von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten, sofern eine solche Einreise oder ein solcher Aufenthalt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014

Gesetzesnummer

10005536

Dokumentnummer

NOR12061066

Alte Dokumentnummer

N4198314244L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/193/A1/NOR12061066

Navigation im Suchergebnis