Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

19.05.1983

Text

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger und malaysische Staatsangehörige, die einen von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten, sofern eine solche Einreise oder ein solcher Aufenthalt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.