Bundesrecht konsolidiert

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Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Spanien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 104/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 26/2016

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1983

Außerkrafttretensdatum

22.06.2009

Unterzeichnungsdatum

12.02.1982

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE IN ZOLLANGELEGENHEITEN
StF: BGBl. Nr. 104/1983 (NR: GP XV RV 1024 AB 1111 S. 124. BR: AB 2567 S. 427.)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Spanien

IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist, die Erhebung der Zölle und der anderen anläßlich der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhobenen Abgaben sicherzustellen,

IN DER ERWÄGUNG, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften den wirtschaftlichen, fiskalischen und sozialen Interessen ihrer Länder sowie den berechtigten Interessen des Handels schaden, und daß ihre Bekämpfung durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gemacht werden kann,

UNTER BEDACHTNAHME auf die Empfehlung vom 5. Dezember 1953 des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über die gegenseitige Amtshilfe,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Dezember 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, am 1. März 1983 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2016

Gesetzesnummer

10004395

Dokumentnummer

NOR11004431

Alte Dokumentnummer

N3198313510T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/104/P0/NOR11004431

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