Bundesrecht konsolidiert

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Arbeitslosenversicherung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arbeitslosenversicherung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 76/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 124/2014

Typ

Vertrag – Liechtenstein

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1982

Außerkrafttretensdatum

30.06.2014

Unterzeichnungsdatum

24.07.1981

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
StF: BGBl. Nr. 76/1982 (NR: GP XV RV 803 AB 844 S. 88. BR: S. 414.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein

IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle der Regelungen über die Arbeitslosenversicherung im Schlußprotokoll zum Abkommen im Bereiche der Sozialen Sicherheit in der Fassung des Zusatzabkommens treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Jänner 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17 Absatz 2, am 1. April 1982 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2014

Gesetzesnummer

10008516

Dokumentnummer

NOR11008667

Alte Dokumentnummer

N6198210629W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/76/P0/NOR11008667

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