Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle der Regelungen über die Arbeitslosenversicherung im Schlußprotokoll zum Abkommen im Bereiche der Sozialen Sicherheit in der Fassung des Zusatzabkommens treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: