Arbeitslosenversicherung
Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2014,
01.04.1982
30.06.2014
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
StF: BGBl. Nr. 76/1982 (NR: GP XV RV 803 AB 844 S. 88. BR: S. 414.)
BGBl. III Nr. 124/2014 (NR: GP XXIV RV 2138 AB 2229 S. 194. BR: AB 8936 S. 819.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Jänner 1982 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17 Absatz 2, am 1. April 1982 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von und zu Liechtenstein
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle der Regelungen über die Arbeitslosenversicherung im Schlußprotokoll zum Abkommen im Bereiche der Sozialen Sicherheit in der Fassung des Zusatzabkommens treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: