Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bediensteten einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, die an einem mit Zustimmung der Österreichischen Bundesregierung im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büro dieser Spezialorganisation auf Grund eines Beschlusses der Organisation, der sie angehören, eine vorübergehende oder dauernde Tätigkeit in Österreich ausüben, werden Vorrechte und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den vergleichbaren Bediensteten der Vereinten Nationen auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt wurden.
Schlagworte
Personenkreis, Adressatenkreis, Begünstigte
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013
Gesetzesnummer
10000746
Dokumentnummer
NOR12010339
Alte Dokumentnummer
N11982173400