Bundesrecht konsolidiert

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Einräumung von Privilegien und Immunitäten § 1

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 624/1982

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

12/02 Privilegien, Immunitäten

Text

Paragraph eins,

Bediensteten einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, die an einem mit Zustimmung der Österreichischen Bundesregierung im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büro dieser Spezialorganisation auf Grund eines Beschlusses der Organisation, der sie angehören, eine vorübergehende oder dauernde Tätigkeit in Österreich ausüben, werden Vorrechte und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den vergleichbaren Bediensteten der Vereinten Nationen auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt wurden.

Schlagworte

Personenkreis, Adressatenkreis, Begünstigte

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2013

Gesetzesnummer

10000746

Dokumentnummer

NOR12010339

Alte Dokumentnummer

N11982173400

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/624/P1/NOR12010339

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