Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zustellformularverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
10.06.2004
Außerkrafttretensdatum
08.05.2008
Abkürzung
ZustFormV
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
§ 2.Paragraph 2,
Für Zustellungen gemäß Abschnitt II des Zustellgesetzes durch Organe der Behörden sind die Formulare 1, 2, 5 und 6 zu verwenden, sofern die für die Zustellung erforderlichen Angaben dem Zusteller nicht auf andere Weise bekanntgegeben werden. Für Zustellungen gemäß Abschnitt römisch zwei des Zustellgesetzes durch Organe der Behörden sind die Formulare 1, 2, 5 und 6 zu verwenden, sofern die für die Zustellung erforderlichen Angaben dem Zusteller nicht auf andere Weise bekanntgegeben werden.
Schlagworte
Hinterlegung, Eigenhandzustellung, eigenhändig, Zustellschein
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
10005515
Dokumentnummer
NOR40053167