Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.12.1982
Außerkrafttretensdatum
Index
12/02 Privilegien, Immunitäten
Text
§ 2.Paragraph 2,
Das Eigentum und die Vermögenswerte der Liga der Arabischen Staaten, soweit diese sich ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aufgaben des Büros in Österreich befinden, sind von der österreichischen Gerichtsbarkeit befreit, es sei denn, daß die Liga der Arabischen Staaten ausdrücklich auf dieses Vorrecht verzichtet hat.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013
Gesetzesnummer
10000745
Dokumentnummer
NOR12010331
Alte Dokumentnummer
N11982173310