Bundesrecht konsolidiert

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Einräumung von Privilegien und Immunitäten § 2

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 514/1982

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.12.1982

Außerkrafttretensdatum

Index

12/02 Privilegien, Immunitäten

Text

Paragraph 2,

Das Eigentum und die Vermögenswerte der Liga der Arabischen Staaten, soweit diese sich ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aufgaben des Büros in Österreich befinden, sind von der österreichischen Gerichtsbarkeit befreit, es sei denn, daß die Liga der Arabischen Staaten ausdrücklich auf dieses Vorrecht verzichtet hat.

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2013

Gesetzesnummer

10000745

Dokumentnummer

NOR12010331

Alte Dokumentnummer

N11982173310

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/514/P2/NOR12010331

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