Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1982,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.12.1982

Text

Paragraph 2,

Das Eigentum und die Vermögenswerte der Liga der Arabischen Staaten, soweit diese sich ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aufgaben des Büros in Österreich befinden, sind von der österreichischen Gerichtsbarkeit befreit, es sei denn, daß die Liga der Arabischen Staaten ausdrücklich auf dieses Vorrecht verzichtet hat.