Bundesrecht konsolidiert

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Grenzübergang Braunau am Inn (BRD) Art. 2

Kurztitel

Grenzübergang Braunau am Inn (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 51/1982

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.02.1982

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Bundesstraße S 9 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz, den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz,
    • Strichaufzählung
      im Hauptdienstgebäude die Abfertigungshalle im Mittelteil des Erdgeschosses, im Untergeschoß den Unterrichtsraum und den Durchsuchungsraum, den Schutzraum mit Vorraum, die Installations-, Heizungs-, Maschinen-, Lüftungs- und Sanitärräume sowie die Teeküche,
    • Strichaufzählung
      die Waagehäuser A und B samt Waagen,
    • Strichaufzählung
      die beiden Abfertigungsrampen A und B mit dem jeweils dazugehörenden Büroraum, Sperraum und Kellerraum,
    • Strichaufzählung
      die beiden Abfertigungskabinen zwischen den PKW-Fahrspuren beiderseits des Hauptdienstgebäudes,
    • Strichaufzählung
      die PKW-Überholgarage mit Notstromaggregatsraum und Sanitärraum,
    • Strichaufzählung
      die Viehabfertigungsanlage mit Ausnahme des Büroraumes für den Kontrollposten B,
    • Strichaufzählung
      die Verbindungswege in den Gebäuden,
  2. Litera b
    die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Hauptdienstgebäude im Erdgeschoß alle Räume westlich der Abfertigungshalle, im Untergeschoß den östlichen Haftraum und alle Räume im Westteil mit Ausnahme der gemeinsam benützten Räume,
    • Strichaufzählung
      den Büroraum für den Kontrollposten B in der Viehabfertigungsanlage.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014

Gesetzesnummer

10005514

Dokumentnummer

NOR12060794

Alte Dokumentnummer

N4198235121L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/51/A2/NOR12060794

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