Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Russische F)
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Außerkrafttretensdatum
29.12.2002
Unterzeichnungsdatum
10.04.1981
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken” oder
„UdSSR” bzw. „sowjetisch” sind als „Russische Föderation” bzw.
„russisch” zu lesen.
Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in
pragmatischer Weise weiter angewendet.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel
(
BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des
Vertrages erstellt.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens
StF:
BGBl. Nr. 411/1982
Sprachen
Deutsch, Russisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind
im Bewußtsein des Bedürfnisses, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit der in Helsinki am 1. August 1975 unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern,
vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, kulturelle, industrielle und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zu fördern und die Doppelbesteuerung zu vermeiden,
übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen:
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 19 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 2 am 1. Oktober 1982 in Kraft. Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, am 1. Oktober 1982 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.
Gesetzesnummer
10004367
Dokumentnummer
NOR11004403
Alte Dokumentnummer
N3198214830A