Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Russische F) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Russische F)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 411/1982 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 10/2003

Typ

Vertrag – Russische Föderation

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Außerkrafttretensdatum

29.12.2002

Unterzeichnungsdatum

10.04.1981

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken” oder
„UdSSR” bzw. „sowjetisch” sind als „Russische Föderation” bzw.
„russisch” zu lesen.
Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in
pragmatischer Weise weiter angewendet.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel
(BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des
Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens
StF: BGBl. Nr. 411/1982

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind

im Bewußtsein des Bedürfnisses, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit der in Helsinki am 1. August 1975 unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, kulturelle, industrielle und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zu fördern und die Doppelbesteuerung zu vermeiden,

übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, am 1. Oktober 1982 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10004367

Dokumentnummer

NOR11004403

Alte Dokumentnummer

N3198214830A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/411/P0/NOR11004403

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