Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
Typ
Vertrag – OPEC
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
10.05.1982
Außerkrafttretensdatum
31.07.2020
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Die Regierung anerkennt die Exterritorialität des Amtssitzbereichs, der nach den Bestimmungen dieses Abkommens der Aufsicht und der Verfügungsgewalt des Fonds unterworfen ist.
(2)Absatz 2,Soweit in diesem Abkommen nichts anderes vorgesehen ist und vorbehaltlich allfälliger gemäß Artikel 4 erlassener Vorschriften, gelten innerhalb des Amtssitzbereichs die Gesetze der Republik Österreich.
(3)Absatz 3,Soweit in diesem Abkommen nichts anderes vorgesehen ist, sind die innerhalb des Amtssitzbereichs gesetzten Handlungen und vorgenommenen Rechtsgeschäfte der Jurisdiktion der Gerichte oder sonst zuständigen Organe der Republik Österreich auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterworfen.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2023
Gesetzesnummer
10000743
Dokumentnummer
NOR12010283
Alte Dokumentnummer
N1198214662P