Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1982
Außerkrafttretensdatum
15.06.2015
Unterzeichnungsdatum
15.09.1977
Index
29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung)
Titel
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
StF:
BGBl. Nr. 239/1982 (NR: GP XV
RV 824 AB 962 S. 104 BR:
S. 419.)
Vertragsparteien
*Frankreich 95/1985 *Griechenland III 76/2014 *Italien 239/1982 *Luxemburg 239/1982 *Niederlande 239/1982 *Polen III 105/2013 *Portugal 95/1985 *Spanien 239/1982 *Türkei 406/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen - in dem Wunsch, bestimmte Urkunden zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens von der Beglaubigung oder jeder gleichwertigen Förmlichkeit zu befreien - haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. April 1982 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 für Österreich am 1. Juli 1982 in Kraft.
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten haben nachstehende Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Italien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien.
Niederlande:
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten die Niederlande, daß dieses Übereinkommen nur für das Königreich in Europa gilt.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblatt wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk,
Legalisation
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2015
Gesetzesnummer
10002558
Dokumentnummer
NOR11002581
Alte Dokumentnummer
N2198212383T