Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1982,
01.07.1982
15.06.2015
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
StF: BGBl. Nr. 239/1982 (NR: GP XV RV 824 AB 962 S. 104 BR: S. 419.)
BGBl. Nr. 95/1985 (K - Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 406/1987 (K - Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 105/2013 (K - Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 76/2014 (K - Geltungsbereich)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblatt wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. April 1982 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 für Österreich am 1. Juli 1982 in Kraft.
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten haben nachstehende Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Italien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten die Niederlande, daß dieses Übereinkommen nur für das Königreich in Europa gilt.
Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen - in dem Wunsch, bestimmte Urkunden zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens von der Beglaubigung oder jeder gleichwertigen Förmlichkeit zu befreien - haben folgendes vereinbart: