Kurztitel

Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1982,

Inkrafttretensdatum

01.07.1982

Außerkrafttretensdatum

15.06.2015

Langtitel

(Übersetzung)

ÜBEREINKOMMEN über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

StF: BGBl. Nr. 239/1982 (NR: GP XV RV 824 AB 962 S. 104 BR: S. 419.)

Änderung

BGBl. Nr. 95/1985 (K - Geltungsbereich)

BGBl. Nr. 406/1987 (K - Geltungsbereich)

BGBl. III Nr. 105/2013 (K - Geltungsbereich)

BGBl. III Nr. 76/2014 (K - Geltungsbereich)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblatt wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. April 1982 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 für Österreich am 1. Juli 1982 in Kraft.

Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten haben nachstehende Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Italien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien.

Niederlande:

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten die Niederlande, daß dieses Übereinkommen nur für das Königreich in Europa gilt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen - in dem Wunsch, bestimmte Urkunden zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens von der Beglaubigung oder jeder gleichwertigen Förmlichkeit zu befreien - haben folgendes vereinbart: