Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 171/1982

Typ

Vertrag – Nigeria

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1982

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.02.1982

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER NIGERIANISCHEN BUNDESREGIERUNG ÜBER WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 171/1982

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Nigerianische Bundesregierung (im folgenden die „Vertragschließenden Teile“ genannt) sind

vom Wunsch geleitet, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten soweit wie möglich zu fördern und zu erweitern,

in der Erkenntnis der Vorteile, die sich für die Vertragschließenden Teile aus dieser Zusammenarbeit ergeben,

wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 1 am 1. Mai 1982 in Kraft

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006716

Dokumentnummer

NOR11006829

Alte Dokumentnummer

N5198210373W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/171/P0/NOR11006829

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