Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1982,
01.05.1982
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER NIGERIANISCHEN BUNDESREGIERUNG ÜBER WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1982,
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 1 am 1. Mai 1982 in Kraft
Die Österreichische Bundesregierung und die Nigerianische Bundesregierung (im folgenden die „Vertragschließenden Teile“ genannt) sind
vom Wunsch geleitet, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten soweit wie möglich zu fördern und zu erweitern,
in der Erkenntnis der Vorteile, die sich für die Vertragschließenden Teile aus dieser Zusammenarbeit ergeben,
wie folgt übereingekommen: