Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in Zivilsachen, Urkundenangelegenheiten § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rechtshilfe in Zivilsachen, Urkundenangelegenheiten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 153/1982 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Typ

Vertrag – DDR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1982

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990

Unterzeichnungsdatum

11.11.1980

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Titel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten
StF: BGBl. Nr. 153/1982

Änderung

Sprachen

Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik sind,

in dem Bestreben, in Anwendung der Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa den Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, übereingekommen, einen Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. März 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, am 1. Juni 1982 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

QR

Gesetzesnummer

10002574

Dokumentnummer

NOR11002597

Alte Dokumentnummer

N2198214525R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/153/P0/NOR11002597

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