Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik sind,
in dem Bestreben, in Anwendung der Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa den Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, übereingekommen, einen Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die folgendes vereinbart haben:Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die folgendes vereinbart haben: