Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R) Art. 2

Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 76/1981

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Artikel 2

  1. Absatz eins,Dieses Übereinkommen wird für die Gültigkeitsdauer des in Artikel 1 genannten Vertrages abgeschlossen und tritt gleichzeitig mit diesem Vertrag in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Anlagen zu diesem Übereinkommen können im Einvernehmen beider vertragschließender Parteien geändert oder ergänzt werden.

    Geschehen zu Prag, am 7. Juni 1979 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2015

Gesetzesnummer

10002550

Dokumentnummer

NOR12032646

Alte Dokumentnummer

N2198147648L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/76/A2/NOR12032646

Navigation im Suchergebnis