(2)Absatz 2,Die Anlagen zu diesem Übereinkommen können im Einvernehmen beider vertragschließender Parteien geändert oder ergänzt werden.
Geschehen zu Prag, am 7. Juni 1979 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.