Absatz eins,Dieses Übereinkommen wird für die Gültigkeitsdauer des in Artikel 1 genannten Vertrages abgeschlossen und tritt gleichzeitig mit diesem Vertrag in Kraft.
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1981,
Artikel 2
01.01.1993
Geschehen zu Prag, am 7. Juni 1979 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.