Bundesrecht konsolidiert

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Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 75/1981

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.02.1981

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

11.06.1976

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Beachte

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine
Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse
StF: BGBl. Nr. 75/1981

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik GELEITET von dem Wunsch, Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen

und sonstige auf die Herkunft hinweisende Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen, sind übereingekommen, zu diesem Zweck folgenden Vertrag zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Vertrages am 26. Feber 1981 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Schlagworte

CSFR, Tschechoslowakei

Gesetzesnummer

10002527

Dokumentnummer

NOR11002550

Alte Dokumentnummer

N2198114576R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/75/P0/NOR11002550

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