Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen
Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1981,
26.02.1981
31.12.1992
Für die Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde eine
Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei Bundesgesetzblatt Nr.
1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse
StF: BGBl. Nr. 75/1981
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Vertrages am 26. Feber 1981 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik GELEITET von dem Wunsch, Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen
und sonstige auf die Herkunft hinweisende Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen, sind übereingekommen, zu diesem Zweck folgenden Vertrag zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: