Bundesrecht konsolidiert

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Veterinärwesen - Zusammenarbeit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Veterinärwesen - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 510/1981

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.07.1981

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

14.03.1979

Index

89/09 Veterinärrecht

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die
Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens
StF: BGBl. Nr. 510/1981

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,

geleitet von dem Bestreben, die gegenseitige Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Veterinärwesens mit dem Ziele zu erweitern und zu vertiefen, die Gefahren, die Tierkrankheiten für die Volkswirtschaft und die Gesundheit der Bevölkerung der beiden Länder darstellen, zu vermindern, und

geleitet von dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu entwickeln,

haben beschlossen, das folgende Abkommen abzuschließen:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 11, vorgesehenen Notenaustausches wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung am 13. Juli 1981 in Kraft getreten.

Gesetzesnummer

10010422

Dokumentnummer

NOR11010641

Alte Dokumentnummer

N8198116305R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/510/P0/NOR11010641

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