Veterinärwesen - Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 510 aus 1981,
13.07.1981
31.12.1992
Für die Slowakische Republik Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,) und für die
Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens
StF: BGBl. Nr. 510/1981
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 11, vorgesehenen Notenaustausches wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung am 13. Juli 1981 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
geleitet von dem Bestreben, die gegenseitige Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Veterinärwesens mit dem Ziele zu erweitern und zu vertiefen, die Gefahren, die Tierkrankheiten für die Volkswirtschaft und die Gesundheit der Bevölkerung der beiden Länder darstellen, zu vermindern, und
geleitet von dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu entwickeln,
haben beschlossen, das folgende Abkommen abzuschließen: