Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
25.11.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Titel
(Übersetzung)
ZWÖLFTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF:
BGBl. Nr. 40/1981 (NR: GP XV
RV 319 AB 447 S. 45. BR:
AB 2200 S. 401.)
Sprachen
Englisch, Französisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),
IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,
KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 1980 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Z 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 1980 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2, für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010
Gesetzesnummer
20004951
Dokumentnummer
NOR30005411