Richtlinien für die Benützung (einschließlich der Dienstleistungen gemäß § 28 Abs. 3 Z 7) und für die Öffnungszeiten sowie für die Bereitstellung von Beständen für Ausstellungs- oder Reproduktionszwecke,Richtlinien für die Benützung (einschließlich der Dienstleistungen gemäß Paragraph 28, Absatz 3, Ziffer 7,) und für die Öffnungszeiten sowie für die Bereitstellung von Beständen für Ausstellungs- oder Reproduktionszwecke,