Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Portugal, im folgenden „die Vertragschließenden Teile“ genannt,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Luftverkehrs zu fördern,
sind wie folgt übereingekommen: