Luftverkehrsabkommen (Portugal)
Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 1981,
Vertrag – Portugal
Paragraph 0
26.11.1980
20.06.1980
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON PORTUGAL
StF: BGBl. Nr. 28/1981
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, Ziffer 2, am 26. November 1980 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Portugal, im folgenden „die Vertragschließenden Teile“ genannt,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Luftverkehrs zu fördern,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
04.09.2019
10011535
NOR11011800
N9198114166T