Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
GATT - Entwicklungsländer - differenzierte Regelungen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
28.11.1979
Außerkrafttretensdatum
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Titel
(Übersetzung)
DIFFERENZIERTE UND GÜNSTIGERE BEHANDLUNG, GEGENSEITIGKEIT UND VERSTÄRKTE TEILNAHME DER ENTWICKLUNGSLÄNDER
StF:
BGBl. Nr. 237/1981 (NR: GP XV
RV 429 AB 572 S. 62. BR:
AB 2285 S. 406.)
Präambel/Promulgationsklausel
Beschluß vom 28. November 1979
Als Folge der Verhandlungen im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen beschließen die VERTRAGSPARTEIEN wie folgt:
Ratifikationstext
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Beschlüsse der VERTRAGSPARTEIEN sind am 28. November 1979 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge:
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) — Differenzierte und günstiger« Behandlung, Gegenseitigkeit und verstärkte Teilnahme der Entwicklungsländer; Erklärung betreffend Handelsmaßnahmen zum Schutz der Zahlungsbilanz; Schutzmaßnahmen zu Entwicklungszwecken; Vereinbarung über Notifikationen, Konsultationen, Streitbeilegung und Überwachung samt Anhang wird genehmigt.
Anmerkung
dokumentalistische Gliederung:
Anlage 1 = ERKLÄRUNG BETREFFEND HANDELSMASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER ZAHLUNGSBILANZ
Anlage 2 = SCHUTZMASSNAHMEN ZU ENTWICKLUNGSZWECKEN
Anlage 3 = VEREINBARUNG ÜBER NOTIFIKATIONEN, KONSULTATIONEN, STREITBEILEGUNG UND ÜBERWACHUNG
Anlage 4 = ANHANG Vereinbarte Beschreibung der üblichen GATT-Praxis auf dem Gebiet der Streitbeilegung (Artikel XXIII Abs. 2)
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015
Gesetzesnummer
10006665
Dokumentnummer
NOR11006778
Alte Dokumentnummer
N5198110298W