GATT - Entwicklungsländer - differenzierte Regelungen
Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1981,
28.11.1979
(Übersetzung)
DIFFERENZIERTE UND GÜNSTIGERE BEHANDLUNG, GEGENSEITIGKEIT UND VERSTÄRKTE TEILNAHME DER ENTWICKLUNGSLÄNDER
StF: BGBl. Nr. 237/1981 (NR: GP XV RV 429 AB 572 S. 62. BR: AB 2285 S. 406.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge:
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) — Differenzierte und günstiger« Behandlung, Gegenseitigkeit und verstärkte Teilnahme der Entwicklungsländer; Erklärung betreffend Handelsmaßnahmen zum Schutz der Zahlungsbilanz; Schutzmaßnahmen zu Entwicklungszwecken; Vereinbarung über Notifikationen, Konsultationen, Streitbeilegung und Überwachung samt Anhang wird genehmigt.
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Beschlüsse der VERTRAGSPARTEIEN sind am 28. November 1979 in Kraft getreten.
Als Folge der Verhandlungen im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen beschließen die VERTRAGSPARTEIEN wie folgt: