Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Republik der Philippinen (im folgenden als „die Philippinen“) bezeichnet,
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Abkommen,
Sind durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen: