GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen
BGBl.Nr. 226/1981
06.04.1981
(Übersetzung)
Protokoll über den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
StF: BGBl. Nr. 226/1981 (NR: GP XV RV 439 AB 573 S. 62. BR: AB 2286 S. 406.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. April 1981 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Republik der Philippinen (im folgenden als „die Philippinen“) bezeichnet,
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Abkommen,
Sind durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen: