Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Internationales Institut für angewandte Systemanalyse
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit. Die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sind von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und minderjährige Kinder, sofern sie mit dem Bediensteten in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015
Gesetzesnummer
10000717
Dokumentnummer
NOR12010069
Alte Dokumentnummer
N11981168260