Kurztitel

Internationales Institut für angewandte Systemanalyse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1981,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Text

Paragraph eins,

Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit. Die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sind von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und minderjährige Kinder, sofern sie mit dem Bediensteten in einer Haushaltsgemeinschaft leben.