Bundesrecht konsolidiert

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Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1981

Typ

BVG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1981

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

11/02 Grenzänderungen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde St. Pantaleon (Katastralgemeinde Steinwag) und der salzburgischen Gemeinde St. Georgen bei Salzburg (Katastralgemeinde Holzhausen) zwischen den Grenzpunkten G 13 und G 39 durch die Beschreibung (Anlage 1) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) bestimmt. Die Grenzpunkte G 13 bis G 38 liegen in der Mitte der Moosache; der Grenzpunkt G 39 liegt in der Mitte des Franzenskanals nahe der Einmündung dieses Kanals in die Moosache.
  2. Absatz 2,Der Verlauf der Landesgrenze nach Absatz eins und die Lage der genannten Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) dargestellt.

Schlagworte

Grenze, Grenzverlauf

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2013

Gesetzesnummer

10000716

Dokumentnummer

NOR12010064

Alte Dokumentnummer

N11981168080

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/193/P1/NOR12010064

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