Kurztitel

Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1981,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.11.1981

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde St. Pantaleon (Katastralgemeinde Steinwag) und der salzburgischen Gemeinde St. Georgen bei Salzburg (Katastralgemeinde Holzhausen) zwischen den Grenzpunkten G 13 und G 39 durch die Beschreibung (Anlage 1) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) bestimmt. Die Grenzpunkte G 13 bis G 38 liegen in der Mitte der Moosache; der Grenzpunkt G 39 liegt in der Mitte des Franzenskanals nahe der Einmündung dieses Kanals in die Moosache.
  2. Absatz 2,Der Verlauf der Landesgrenze nach Absatz eins und die Lage der genannten Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) dargestellt.