Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)
Typ
Vertrag – Norwegen
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.04.1981
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
I. HOCHSCHULWESEN UND FORSCHUNGrömisch eins. HOCHSCHULWESEN UND FORSCHUNG
Artikel 1
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien fördern und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen beider Staaten zur Durchführung gemeinsamer Forschungsvorhaben, zur Veranstaltung von Seminaren und zum Austausch von Informationen auf Grund von Absprachen zwischen den betreffenden Einrichtungen.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien ermutigen weitere zur Teilnahme von Wissenschaftern und Forschern aus dem anderen Vertragsstaat an Forschungsprogrammen, Seminaren und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen in ihren jeweiligen Staaten.
(3)Absatz 3,In diesem Zusammenhang fördern die Vertragsparteien insbesondere die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Weltraum- und Energieforschung.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017
Gesetzesnummer
10009510
Dokumentnummer
NOR40084225