Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Königliche Hoheit des Großherzog von Luxemburg
in dem Wunsch, die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Personenstandswesens zu erleichtern, haben beschlossen, ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: