Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1981,
Vertrag - Luxemburg
Paragraph 0
01.05.1981
16.10.1979
49/03 Personenstand
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG ÜBER DEN AUSTAUSCH VON PERSONENSTANDSURKUNDEN UND DEN VERZICHT AUF DIE BEGLAUBIGUNG
StF: BGBl. Nr. 112/1981 (NR: GP XV RV 213 AB 271 S. 28. BR: AB 2130 S. 395.)
Deutsch, Französisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Feber 1981 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 1. Mai 1981 in Kraft.
in dem Wunsch, die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Personenstandswesens zu erleichtern, haben beschlossen, ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
e-rk3
02.05.2018
10005490
NOR11005574
N4198110530G