Bundesrecht konsolidiert

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Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamtes Art. 1

Kurztitel

Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamtes

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 96/1980

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

07.03.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

26/02 Marken- und Musterschutz

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung der Europäischen Patentorganisation in drei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung und die Bezeichnung des Europäischen Patentamtes in drei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung sowie deren Emblem in vier Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015

Gesetzesnummer

10002480

Dokumentnummer

NOR12031932

Alte Dokumentnummer

N2198010449G

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/96/A1/NOR12031932

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