Kurztitel

Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamtes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1980,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

07.03.1980

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung der Europäischen Patentorganisation in drei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung und die Bezeichnung des Europäischen Patentamtes in drei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung sowie deren Emblem in vier Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.