Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Filmförderungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
21.11.2014
Index
77 Kunst, Kultur
Text
Österreichisches Filminstitut
§ 1.Paragraph eins,
Das Österreichische Filminstitut fördert als bundesweite Filmförderungseinrichtung das österreichische Filmwesen nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten, insbesondere die Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des österreichischen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Es ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstitutes ist das Kalenderjahr.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2014
Gesetzesnummer
10009500
Dokumentnummer
NOR40059212