Unterstützung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit den Aufgaben gemäß § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 1,Unterstützung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit den Aufgaben gemäß Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz eins,,