Bundesrecht konsolidiert

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Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Slowenien) § 0

Kurztitel

Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 428/1980

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.01.1979

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Beachte

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wird für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 714/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: BGBl. Nr. 428/1980 (NR: GP XV RV 64 AB 218 S. 24. BR: AB 2113 S. 393.)

Änderung

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und
  • Strichaufzählung
    nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß die Studien in Österreich und Jugoslawien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind, haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. September 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 des Abkommens am 1. Dezember 1980 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.10.1998

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2016

Gesetzesnummer

10009498

Dokumentnummer

NOR11009689

Alte Dokumentnummer

N7198014796A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/428/P0/NOR11009689

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