Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1980,
01.11.1993
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wird für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: BGBl. Nr. 428/1980 (NR: GP XV RV 64 AB 218 S. 24. BR: AB 2113 S. 393.)
BGBl. Nr. 714/1993 (NR: GP XVIII RV 734 AB 1055 S. 118. BR: AB 4535 S. 570)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. September 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 des Abkommens am 1. Dezember 1980 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien