Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 53
Inkrafttretensdatum
27.01.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
19/15 Vertragsrecht
Text
Artikel 53
Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2023
Gesetzesnummer
10000684
Dokumentnummer
NOR12009633
Alte Dokumentnummer
N1198014746P