Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß Studien in Österreich und Bulgarien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,
haben folgendes vereinbart: