Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1980,
09.09.1980
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1980, (NR: GP römisch XV RV 138 AB 220 S. 24. BR: AB 2114 S. 393.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 Ziffer 1 des Abkommens am 9. September 1980 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß Studien in Österreich und Bulgarien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,
haben folgendes vereinbart: